Hauptuntersuchung (HU)* mit integrierter Abgasuntersuchung (AU)
Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO* soll die Mängelfreiheit Ihres Fahrzeugs sicherstellen. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) fester Bestandteil der Hauptuntersuchung und stellt sicher, dass die Abgaswerte innerhalb der Abgasnorm bleiben. Bei uns im Haus in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation TÜV Rheinland.